Pressemitteilung vom 20.02.2009

Positionspapier zum Bologna-Prozess

Position der Humboldt-Gesellschaft zur Schaffung eines Europäischen Hochschulraums gemäß der Bologna-Vereinbarung

Präambel

Universitäres Selbstverständnis

Gemäß dem seit 200 Jahren akzeptierten Humboldt’schen Bildungsideal ist die Universität ein Ort, an dem sich Individuen, Staatsbürger und Weltbürger eigenständig herausbilden. Sie ist gleichzeitig ein Ort des andauernden öffentlichen Austausches aller am Wissenschaftsprozess Beteiligten und ein Ort, an dem eine Integration des Wissens und der Erkenntnis in einem ständigen, disziplin-übergreifenden Erkenntnisaustausch ermöglicht wird.

Die Universität muss daher eine autonome und gleichzeitig kooperative Institution sein, an der akademische Freiheit herrscht und zwar sowohl gegenüber staatlichen Eingriffen als auch gegenüber ungerechtfertigten Beschränkungen der Studierenden in ihrer Studienwahl, Studienorganisation und Mobilität.

Daher besteht die Aufgabe der Universität in der Generierung von Erkenntnis und in der Vermittlung von Bildung, die sie je nach konkretem Studienfach an die Grundlagen für eine berufsspezifische Ausbildung koppelt oder mit dieser abschließt. Sie unterscheidet sich somit von Einrichtungen, die ausschließlich berufsqualifizierende Ziele verfolgen, wenn sie auch mit diesen in einem bewährten Gleichgewicht steht.

Europäischer Hochschulraum

In diesem Geiste begrüßt die Humboldt-Gesellschaft grundsätzlich das Ziel der Schaffung eines Europäischen Hochschulraums, in dem akademische Grade und Qualitätsstandards miteinander besser vergleichbar und untereinander kompatibler werden (Bologna- Declaration, 1999).

Sie unterstreicht jedoch mit Nachdruck, dass die sich daraus ergebende, notwendige gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Studienzeiten mit dem erforderlichen Respekt gegenüber der kulturellen Reichhaltigkeit erfolgen muss (Lisbon Recognition Convention, 1997). Differenzen gegenüber jeweils andersartigen Studienorganisationen müssen als Bereicherung und dürfen nicht als hinderlicher Mangel bewertet werden.

Es darf jedoch keinesfalls eine Gleichmacherei der Studiengänge, sondern es muss die Sicherung eines vergleichbaren Niveaus angestrebt werden, weil sonst das Ziel der Schaffung eines Europäischen Hochschulraums vereitelt würde, nämlich die „Stärkung unseres reichhaltigen und vielfältigen europäischen kulturellen Erbes“, das auf „institutioneller Autonomie, akademischer Freiheit, Chancengleichheit und demokratischen Prinzipien …“ beruht (London Communiqué, 2007).

Dabei muss die Freiheit, die dem Bologna-Prozess insofern eigen ist, als diese auf einer Regierungsübereinkunft ohne rechtserhebliche Verpflichtungen für die Signatarstaaten beruht, in kooperativem und partnerschaftlichem Geist zur Stärkung des jeweiligen kulturellen Erbes eingesetzt werden und darf keinesfalls eine strangulierende Gleichmacherei erzwingen.

Das hierfür geschaffene grundlegende Rahmenwerk der Bologna-Declaration könnte dafür bei wohl überlegter und gut vorbereiteter Umsetzung eine geeignete Basis sein. Allerdings bieten sowohl die derzeitige Lage der Universitäten als auch die aktuelle Studiensituation dafür kaum eine Grundlage. Diese wieder herzustellen, verlangt jedoch eine schonungslose Analyse und ein Aufzeigen neuer und tragfähiger Wege.

I.
Aktuelle universitäre Lage

Die in Vernachlässigung vertrauensvollen Zusammenwirkens zwischen Bildungspolitik und Universitäten erzwungene Verschulung akademischer Studiengänge steht in fundamentalem Gegensatz zum Humboldt’schen Bildungsideal. Sie steht überdies in krassem Widerspruch zu den Intentionen der Lisbon Recognition Convention (1997) und dem London Communiqué (2007) der Bildungsminister, wie schon aus den folgenden Gegebenheiten leicht zu ersehen ist:

  1. Einseitig ökonomische Orientierung
    1. Die europäische Hochschullandschaft in ihren unterschiedlichen zentraleuropäischen und angelsächsischen Varianten ist über Jahrhunderte gewachsen. Hierdurch ist sie in bewährter Weise inhaltlich ausgewogen und international verflochten.
    2. Im „Bologna-Reader“ (2004) der deutschen Hochschulrektorenkonferenz sind an keiner Stelle Bildung, Erkenntnisvertiefung, Eliteförderung oder gar Förderung der Selbständigkeit des Denkens thematisiert und finden auch in anderen deutschsprachigen Ländern nicht den ihnen gebührenden Platz. Vielmehr steht eine ausschließlich ökonomische Orientierung der Universitäten im Vordergrund, die an zwei vordergründigen Zielsetzungen leicht erkennbar wird: (1) Das Anstreben einer kostenorientierten Effizienzsteigerung durch die universitäts-tragenden Länder und (2) die Verkürzung der Ausbildungsinhalte und Ausbildungszeiten zur kurzfristigen Bereitstellung eines akademischen Potentials für die Wirtschaft, dargestellt in der Argumentation mit Schlagworten wie „Wettbewerbsfähigkeit“, „Rekrutierungsverfahren“, „Europaweite Rekrutierung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern“, „Marketing-Strategien“, „Management der Hochschulen“, „Schaffung eines wissensbasierten Wirtschaftsraums“, „Qualitätssicherung“, „Effizienz“, „Synergien“, „passgenaue Konzeption des Studiums“, u.dgl.m..
    3. Eine vorwiegend an angelsächsischer Hochschultradition orientierte und mit einer rigiden formalen Anlage verschärfte Studienorganisation, die zu Bachelor- und Masterabschlüssen mit fast ausschließlicher Orientierung auf Berufsqualifizierung führt, mag für Fachhochschulen günstig sein. Für unsere bewährte „universitas“ ist sie aber nur eingeschränkt (z.B. für einzelne Fachrichtungen) geeignet, insbesondere wenn auf Persönlichkeitsbildung hin orientierte kontinentaleuropäische Traditionen verdrängt werden und dabei Wohlgefügtes zerrissen und vermeintlich Neues (oft willkürlich neu und ohne sinnstiftenden Zusammenhang) aneinander gereiht werden.
  2. Fehlentwicklungen und handwerkliche Fehler bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses

    Abgesehen von den grundsätzlichen Problemen haben sich bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses schwerwiegende handwerkliche Fehler und Fehlentwicklungen ergeben:

    1. Die Einführung dieser Reform ist ohne ausreichende und die Folgen bedenkende Planung oder prüfende Vorarbeiten erfolgt. Verordnungen und Beschlüsse sind unbedacht, übereilt und kurzfristig auf den Weg gebracht worden.
    2. Die bei allen großen Projekten erforderliche, ausreichend lange Planungszeit wurde vernachlässigt oder dazu verbraucht, um allzu oft ohne Anhörung und Abstimmung mit den Betroffenen Fakten zu schaffen und (wenig durchdachte) Intentionen unumkehrbar zu implementieren, obwohl dazu weder allgemein akzeptierte Konzepte noch praktische Modell-Erfahrungen vorlagen.
    3. Diese Vorgehensweise erzwang von den Universitäten einen mehrjährigen Aufwand zur Erarbeitung von jeweils eigenständigen, zwischen den Universitäten nicht abgestimmten und allzu oft fachlich, pädagogisch und studienorganisatorisch nur ungenügend durchdachten Modulen und Studienplänen. Dies führte dazu, dass letztlich Kapazität für die wissenschaftliche Forschung und eine Verbesserung der Lehre verloren ging.
    4. Durch die universitätsbezogene Konzeption von Modulen und Studienplänen ist ein Kernstück des Bologna-Prozesses, der Wechsel des Studienortes nicht nur zu ausländischen Universitäten, sondern sogar innerhalb der deutschen Universitäten und in höchst widersinniger Weise sogar innerhalb derselben Stadt (z.B. Berlin oder München), nahezu unmöglich geworden. Dies zieht bei vielen Studiengängen zumindest eine Verlängerung der Studienzeit nach sich.
    5. Das europäische System der Studienzeitbelastung (ECTS) hat sich aufgrund von Konzeptionsmängeln (unklarer Bezug auf Lehraufwand, Lehrform, usw.) weder als realisierbar noch als praktikabel erwiesen, insbesondere weil es durch seine unterschiedliche, intransparente Interpretation und Auslegung in den einzelnen Universitäten statt zu einem einigenden Rahmenwerk zu einem trennenden Hindernis geführt hat.
    6. Bei Universitäten mit bereits voreilig festgeschriebener Beschränkung der Dauer eines Bachelor-Studienganges auf 6 Semester erbrachte dies unnötig so schlechte Ergebnisse und Studienabbrüche, dass bereits erwogen wird, die Studiendauer auf 8 Semester zu verlängern. Zudem erwiesen sich einzelne Studiengänge (wie z.B. die Fachdisziplinen Jura und Medizin) für ein Bachelor- und Mastersystem als völlig ungeeignet.
    7. Durch die aktuelle Realisierung des Bologna-Prozesses werden Universitäten verschult und zu Fachhochschulen nivelliert.
    8. Die berufsbezogene Qualifizierung durch den Bachelor-Abschluss ist in den meisten Berufszweigen noch ungeklärt , führt deshalb kaum zu einem ersichtlichen Berufsziel und gefährdet – insbesondere, wenn sich daran kein adäquater Anschluss zu einem Master- Studium findet (wie z.B. im Lehramtsstudium oder in der juristischen Ausbildung) – die Arbeitsfähigkeit und die Berufsfindung der künftigen Generation.
      Der Bachelor-Abschluss in seiner derzeitigen Form ist deshalb nicht nachhaltig und qualifiziert lediglich für einen „Job“. Gerade das entspricht nicht einer Weiterentwicklung des Humboldt’schen Bildungsprinzips.
  3. Grundlegende, von der Studienorganisation unabhängige Defizite der letzten Jahrzehnte, insbesondere aus der Perspektive in Deutschland

    Die aktuellen Probleme im deutschen Hochschulwesen widerspiegeln im Zusammenhang mit der Durchführung des Bologna-Prozesses zu einem erheblichen Teil nur Defizite und Widersprüche, die sich aus den Entwicklungen der letzten Jahrzehnte aufgestaut haben und ohne deren Lösung eine erfolgreiche Weiterentwicklung jeder Studienkonzeption scheitern muss:

    1. In den letzten Jahrzehnten wurden sowohl die Bildungsaufwendungen pro Student als auch die Anzahl der Professorinnen und Professoren sowie, daraus resultierend, das Betreuungsverhältnis in unverantwortlicher Weise verschlechtert. Zusätzlich wurde die räumliche, technische und übrige personelle Ausstattung sträflich vernachlässigt. Z.B. wurden in den Jahren 1975 bis 1993 die Ausgaben pro Student – inflationsbereinigt – von 1 DM auf 38 Pfennig reduziert. In dieser Zeit wurden 1500 Professorenstellen gestrichen. Es gibt heute in Deutschland weniger Professorinnen und Professoren als 1975, aber die dreifache Studierendenzahl! Gegen diese von Jahr zu Jahr zunehmende defizitäre Entwicklung im Bereich der Universitäten haben die Rektorenkonferenzen bereits seit 1975 vehement und immer wieder neu Stellung bezogen.
    2. Eine weitere Problematik besteht darin, dass die aktuelle Zulassungskultur nur auf formale Voraussetzungen, aber nicht mehr auf nachhaltige Studienkompetenz ausgerichtet ist.
    3. Über die Voraussetzungen zur Zulassung zum Studium und die notwendige Allgemeine Bildung besteht kein Konsens mehr. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass die Zulassungsverfahren generell divergieren. Dies führt zu vielfältigen Verwerfungen, die sich in besonders krasser Weise z.B. in der Zulassung zum Medizinstudium zeigen. Wegen des Numerus Clausus warten zur Zeit, teilweise seit Jahren, nach Schätzungsangaben 60.000 Abiturienten auf ihre Zulassung zum Studium in einem gewünschten Fachgebiet. Eine derartige Verschleuderung unseres kostbarsten Gutes, der akademischen Jugend und des akademischen Nachwuchses, ist verantwortungslos und nicht hinnehmbar. Wenn zur Zeit allein etwa 6.000 Abiturienten versuchen, auf dem Klageweg ihr Medizinstudium zu beginnen – bei dem gleichzeitig vorhandenen enormen Ärztemangel bereits jetzt –, ist dies eine Ungeheuerlichkeit.

II.
Vorschläge der Humboldt-Gesellschaft

In großer Sorge um unser höchstes Gut, bestens akademisch gebildete Beschäftigte (z.B. Lehrkräfte, Wissenschaftler, Ärzte, Forscher) zu sichern, schlägt die Humboldt-Gesellschaft in Übereinstimmung mit vielen anderen gesellschaftlichen Kräften, auch unabhängig vom Bologna-Prozess, vor:

  1. Kooperative Autonomie der Universitäten.
  2. Revision der Zulassungsbedingungen für Studienanfängerinnen und -anfänger sowie Studierende, die eine sinnvolle, deren Intentionen und die Eignung berücksichtigende Zulassung in Verantwortung und Freiheit der betroffenen Universitäten ermöglicht. Dies sollte in Verbindung mit der Einführung eines fachbezogenen Assessments, das eine rechtzeitige Studienorientierung und Studieneignungsfeststellung ermöglicht, stattfinden.
  3. Klar formulierte Studieninhalte in jedem Studiengang, einheitlich innerhalb eines Rahmenkataloges. Der jeweilige Fachvertreter sollte bei einem Universitätswechsel der Studierenden selbständig entscheiden, welche Studienleistungen anerkannt werden. Zusätzliche Leistungen können individuell abgesprochen werden, und eine erfolgreiche Durchführung eines praktischen Jahres sollte Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit einem Bonus honoriert werden.
  4. Realisierung der in der Bologna-Übereinkunft vereinbarten Pflicht der Universitäten zur Aufnahme von Wechselstudierenden – und das auch europaweit sowie international –, um wirkliche Freiheit zu gewähren, Universitäten, akademische Lehrkräfte und Lehrinhalte nach eigenen Vorstellungen kennen zu lernen.
  5. Rechtzeitige Exmatrikulation von Studierenden mit ungenügenden Leistungsnachweisen gemäß Prüfungsordnungen europaweit. Hierdurch reduziert sich einerseits die Zahl der Studierenden um die Anzahl der wirklich ungeeigneten, die nur Studienplätze blockieren, und es verhindert andererseits das Bummelanten-Studium.
    Gewährleistung der gegenseitigen Anerkennung der Prüfungsordnungen.
  6. Elite-Förderung (Studierende und wissenschaftlicher Nachwuchs) in jedem Fachbereich unter Nutzung aller erdenklichen Möglichkeiten im In- und Ausland.
  7. Sicherstellung geeigneter und nachhaltiger finanzieller Voraussetzungen für eine exzellente Forschung und Lehre unter Berücksichtigung der Eigenheiten der einzelnen Fächer.
  8. Die Unabhängigkeit von Lehre und Forschung darf durch die Einwerbung von Drittmitteln nicht beeinträchtigt werden.
  9. Wiederherstellung eines sinnvollen und eine erfolgreiche Ausbildung gewährleistenden Betreuungsverhältnisses (Anzahl der Lehrenden, insbesondere der Professorinnen und Professoren, zur Anzahl der Studierenden).
  10. Personelle Wiederherstellung des zur nachhaltigen Gewährleistung der Kontinuität von Forschung und Lehre erforderlichen längerfristig beschäftigten Mittelbaus als tragende akademische Säule.
  11. Kontinuierliche Instandsetzung, Modernisierung und Ausbau der räumlichen, apparativen und technischen Ausstattung der Universitäten.
  12. Aufwertung der Fachhochschulen und Berufsakademien durch die Einführung eines effizienten Bachelor- und Masterabschlusses. Den Absolventen ist auch die Möglichkeit zur Promotion an einem sachverwandten, universitären Fachbereich zu geben.

Mannheim, den 20. Februar 2009

Im Auftrag des Präsidiums und des Akademischen Rates der Humboldt-Gesellschaft:
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr. rer. oec. Dagmar Hülsenberg, Ilmenau
Dr. med. Erich Bammel, Essen
Univ.-Prof. Dr. phil. Kurt Heller, München
Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h.c. Erwin Kuntz, Wetzlar
Univ.-Prof. Dr. phil. Peter Nenniger, Landau

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