Im Februar 2009 hatte die Humboldt-Gesellschaft ein Erstes Positionspapier zur Schaffung eines europäischen Hochschulraumes gemäß der Bologna-Vereinbarung veröffentlicht.
Auf Grund vieler negativer Erfahrungen nach nunmehr 10 Jahren fühlt sich die Humboldt-Gesellschaft verpflichtet, erneut zur Umsetzung dieser bildungspolitischen Vereinbarung Stellung zu nehmen. Das Zweite Positionspapier beinhaltet:
Es war das Erziehungs- und Bildungsideal Wilhelm von Humboldts für die Schule, dass der Schulunterricht allgemeine Menschenbildung vermitteln solle. Dabei geht es nicht nur um Wissensvermittlung, sondern um Bildung und Entwicklung der intellektuellen, ästhetischen und moralischen Kräfte. Die spezielle Berufsausbildung sollte erst danach erfolgen.
Das Studium an einer Universität hat die Aufgabe, die Einheit der Wissenschaft zu begreifen und wahre Bildung durch innere, produktive Tätigkeit hervorzubringen. Der Student sei angehalten, sich auch in andere Wissenschaftsgebiete einzuarbeiten, die für seine individuelle Bildung erforderlich sind. Dabei soll der Unterricht nicht nur in die Tiefe eines Fachgebietes eindringen, sondern auch bereits in die praktische Anwendung des Erlernten einführen. Am 1. Dezember 1809 schickte Wilhelm von Humboldt seinen „Bericht der Sektion des Kultus und des Unterrichts“ an den König. Die von Humboldt 1810 gegründete Universität in Berlin sollte seine Prinzipien realisieren. [18]
Diese Grundsätze universitärer Bildung, wie sie auch von dem Gründer der Universität Dublin, J. H. Newman, Mitte des 19. Jahrhunderts übernommen wurden [11], galten als Grundsätze von Universitäten in Europa, Asien und Amerika.
Die Humboldt’schen Prinzipien des universitären Bildungssystems sind bis heute von aktueller Bedeutung und stellen nach wie vor eine Anleitung zum Handeln dar.
Die 1810 mit der Gründung der Humboldt-Universität in Berlin eingeleitete neue Epoche der Universitätsstruktur und -aufgabe wurde hundert Jahre später in ihrer Weiterentwicklung abrupt durch den 1. Weltkrieg (1914-1918) und die Nachkriegszeit (1918-1933) mit extremer wirtschaftlicher Notlage des Staates und weltweiter ruinöser Inflation behindert.
Die nachfolgende Zeit des Nationalsozialismus begünstigte zwar scheinbar die Universitäten, jedoch nach vorgegebenen Zielen und unter Aufhebung jeglicher Autonomie-Strukturen. Nur „völkische“ Interessen wurden gefördert! Die Humboldt’schen Prinzipien des universitären Studiums hatten bei dieser staatlichen Zielsetzung keine Existenzchance.
Nach dem 2. Weltkrieg (1939-1945) waren in Deutschland die meisten Universitätsgebäude beschädigt oder zerstört. Das wissenschaftliche Personal war meist nicht mehr vorhanden. Bereits mit dem Wintersemester 1945/1946 erlaubten die jeweiligen Besatzungsmächte in ihren Zonen die Wiedereröffnung einiger Universitäten mit eingeschränktem Lehrbetrieb. Den Studenten wurde sogar ein Studium Generale mit Vorlesungen in Philosophie, Theologie, Germanistik, Latein usw. angeraten.
Mit der Währungsreform und dem in den alten Bundesländern einsetzenden „Wirtschaftswunder“ sowie der Übergabe der Universitäten in die jeweilige Bundeslandhoheit erfolgten hier endlich wieder Aufbau- und Neubaumaßnahmen. Die wirtschaftliche Lage des akademischen Nachwuchses blieb jedoch schlecht, z.B. unbezahlte Tätigkeiten mit jährlicher Kündigung sogar dieser Beschäftigungsverhältnisse. Seit Ende der 50er Jahre schien es aufwärts zu gehen. Die unbezahlte Tätigkeit von Akademikern wurde allmählich beendet, neue Planstellen entstanden. Forschung und Lehre schienen gesichert.
Für viele unerwartet, überzogen jedoch 1968 in den alten Bundesländern Studenten-Demonstrationen die Universitäten. Die sich gerade erholenden Universitäten wurden nachhaltig politisiert, ideologisiert und auch – das Gegenteil von dem, was viele Studenten beabsichtigt hatten – reglementiert mit allen negativen Folgen.
Doch bald trat in den alten Bundesländern ein weiteres Problem auf: Die Anzahl der Studenten stieg stetig an. Wie sollten die Bundesländer dies finanziell verkraften? Als Folge setzte seit 1975 ein rigoroser Abbau von Lehrpersonal ein. Fast der gesamte akademische Mittelbau, somit auch die Basis für exzellente Lehre und Spitzenforschung, wurde gestrichen. Aus Kapazitätsgründen wurde die Zulassung zu bestimmten Studiengängen zunehmend begrenzt. Nun mussten Studienbewerber für Numerus-clausus-Fächer mit einer Abiturnote schlechter als etwa 1,6 in der „Warteschleife“ ein bis mehrere Semester auf einen Studienplatz hoffen oder auf dem Klageweg ihr „Zulassungsglück“ versuchen.
Es ist eine Lehre der Geschichte, dass die Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit spätestens die nachfolgende Generation einholen und von ihr die Begleichung einfordern.
Das allgemeinbildende Schulsystem ist zunehmend nicht mehr in der Lage, die Studierfähigkeit zu garantieren.
Die universitäre Situation stellte sich Ende der 90er Jahre wie folgt dar:
Die Situation vieler Staaten war gekennzeichnet von
Die Wirtschaft stand unter dem doppelten Zwang der Expansion und Globalisierung. Neben dem heftig beklagten (jedoch selbst verschuldeten!) Facharbeitermangel wurden nun zunehmend auch mehr Akademiker benötigt; letztere möglichst schnell verfügbar, zielgerichtet ausgebildet und nach wie vor auf dem gewohnt hohen akademischen Niveau. Denn: Universitäten waren bisher der Bildung vorbehalten, während die in der Neuzeit gegründeten Fachhochschulen und Berufsakademien der fachlichen Ausbildung dienten. So sollte das Reputationsmerkmal „Universität“ nun für ökonomisch orientierte Interessen (OECD, WTO) eingesetzt werden.
Diese Auflistung der auch von der Humboldt-Gesellschaft beanstandeten Missstände löste Betroffenheit und Vorwürfe an Parteien, Regierungen und Institutionen aus. Selbstkritisches Hinterfragen der entscheidenden Ursachen der Situation kam bei den Verantwortlichen jedoch selten in Betracht. Stattdessen traten „Reformer“ auf, die die Spitzen der Eisberge abbrechen, nicht aber die wirklichen Ursachen der Probleme beseitigen wollten.
Unter dem begrifflichen Schleier „Europäische Union“ und „Einheitlicher Europäischer Hochschulraum“ sollten nun durch die Bologna-Vereinbarung die folgenden drei Problemkreise mit einem großen Wurf bereinigt werden:
Fiskalisches Ziel:
Verkürzung der Studiendauer, Kostensenkung für Lehre und Forschung sowie Kompensation der fehlenden Grundausstattung durch Mittelbeschaffung aus Auftragsforschung.
Ökonomisches Ziel:
Schnellere „Produktion“ und gleichzeitig größere Anzahl von Akademikern; Ausbildung (nicht Bildung) für einen jeweiligen Berufszweig sowie Rationalisierung und Reglementierung der akademischen Ausbildung.
Strukturelles Ziel:
Überwindung des traditionellen Universitätssystems, politische und wirtschaftliche Einflussnahme auf Lehre und Forschung, Abschaffung des Magister- und Diplom-Abschlusses mit Ersatz durch Bachelor und Master.
Aber: Der amerikanische wie auch der englische BA/MA haben eine jeweils ganz unterschiedliche schulische Voraussetzung und sind miteinander nicht zwingend vergleichbar. In Europa interpretiert jedes Land den Bachelor und Master eigenständig. Daher gibt es die gegenseitigen Anerkennungsprobleme.
Aus dem zeitlichen Ablauf wird zudem folgendes deutlich:
Mit der Konferenz der Europäischen Bildungsminister am 19. Juni 1999 in Bologna setzte (in den einzelnen Ländern unterschiedlich) ein Prozess ein, der bald neue – und in dem Umfang wohl nicht erwartete – Fakten schuf, z.B.
In kritischen Stellungnahmen wurden seitdem ausführlich alle wesentlichen Bestandteile der Bologna-Vereinbarung angesprochen und ihre negativen Folgen, Unsinnigkeiten, Unrealisierbarkeiten, Ineffizienz und sogar rechtliche Bedenken aufgezeigt. [1-3, 5, 6, 9, 10, 12 – 17, 19]
Es waren schon immer Anpassungen an die Erfordernisse einer jeweiligen Epoche zwingend notwendig. Sie wurden vielfach auch realisiert, aber zerstörten nicht, was sich als sinnvoll erwiesen hatte. Und wie viel Bewährtes konnte man über Jahrzehnte in unserem Bildungssystem erhalten – in steter Anpassung an die Ist-Probleme! Ein solches Vorgehen wäre auch jetzt kostensparender und effizienter, vor allem auch weitsichtiger und nachhaltiger.
► Es ist ein kardinaler Fehler der (deutschen Interpretation der) Bologna-Vereinbarung, alles „neu“ zu gestalten ohne angepasste Beibehaltung von Bewährtem (denn damit wird postuliert, dass alles Bisherige falsch sei) und dann auch noch ohne Pilotprojekte und Kontrollgruppen [19], ohne Planungssicherheit, vorangegangene Realisierbarkeitsprüfung, Testung der Auswirkungen, Durchrechnung des Aufwandes usw.
Als ein Ziel der Bologna-Vereinbarung ist eindeutig festgeschrieben: „... die uneingeschränkte Achtung der Vielfalt der Kulturen, der Sprachen, der nationalen Bildungssysteme und der Autonomie der Universitäten ...“. Diese Zielsetzung der Bologna-Vereinbarung unterstützt die Humboldt-Gesellschaft uneingeschränkt. Aber, warum zerschlägt man sein eigenes, auch international anerkanntes Bildungssystem mit seinen bewährten Graduierungen Magister, Diplom, Staatsexamen, Promotion und Habilitation?
Es ist weiterhin unerfindlich, warum die für die Umsetzung der Bologna-Vereinbarung Zuständigen aus dem Passus der Vereinbarung: „Förderung der europäischen Zusammenarbeit und der Qualitätssicherung“ eine im gesamten Text nirgends erwähnte Akkreditierungsbürokratie herausgelesen haben. Die Akkreditierungsagenturen sind überflüssig; die fachgebundenen Aufgaben gehören in die Verantwortung der Fakultäten! Dieses verwaltungsrechtlich nicht definierte, bürokratische Monster belastet die Hochschulhaushalte mit mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr. Es ist ungeklärt, ob die – mittlerweile in Deutschland existierende – Akkreditierungspflicht überhaupt mit Artikel 5, Abs. 3, sowie Artikel 20, Abs. 3, des Grundgesetzes vereinbar ist. [8] Das Akkreditierungssystem beruht lediglich auf
einem Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom 6. Juli 1998 und den nachfolgenden Beschlüssen der Kultusministerkonferenz (KMK). Es wurde also vor der Unterzeichnung der Bologna-Vereinbarung ins Leben gerufen und ist keine Folge von ihr! Außerdem sind alle diese Beschlüsse Exekutivvereinbarungen, jedoch keine Rechtsnormen. [8]
Die Modularisierung der Studiengänge hat vielerorts zu einem Studienchaos geführt, da Vereinbarungen weder zwischen den Ländern noch den Universitäten bestanden. Die schon bisher geringe Mobilität der Studierenden sank weiter dramatisch ab. Wenn schon die föderalistische Bundesrepublik keine abgestimmte Modularisierung schaffte, wie soll dies gemeinsam mit den übrigen europäischen Staaten gelingen?
Ein europäisches System zur Festsetzung der Studienzeitbelastung (ECTS) hat sich in seiner jetzigen Form als nicht realisierbar erwiesen. Die angestrebte berufsbezogene Qualifizierung des Bachelor ist in diesem System nur sehr bedingt erreichbar.
► Die Bologna-Vereinbarung ist aus rechtlicher Sicht eine „unverbindliche Absichtserklärung“ der beteiligten Regierungen – und nicht mehr! Durch die vorgenannten Probleme werden die in Abschnitt I formulierten, historisch gewachsenen Aufgaben nicht gelöst, sondern vielmehr verstärkt. Durch falsche Auslegung, Aktionismus, willkürliche und absurde Eingriffe in den Bildungsprozess ist die Bologna-Vereinbarung nun selbst zum Problem der schon genug vorhandenen Probleme geworden.
► Fazit: Nach 10 Jahren muss man ernüchtert feststellen – und da helfen alle Beteuerungen von „handwerklichen Fehlern“, „Anlaufschwierigkeiten“, „erforderliche Nachbesserungen“ und „noch ungenügende Finanzmittel“ nichts [7]: Aus heutiger Sicht ist der Vollzug der Bologna-Vereinbarung (zumindest in der deutschen „Version“) praktisch gescheitert. Dies wird sowohl aus der Stellungnahme der von der Bundesregierung eingerichteten EFI (s. FAZ 25.02.10, S. 4) wie auch aus der Feststellung der Präsidentin der HRK ersichtlich, dass es ein „gutgemeinter Vorschlag“ war, ein „Werkzeugkasten“ (s. FAZ 19.03.10, S. 34). ● Eine „Reform der Reformen“ darf nicht erst an den ruinösen, hausgemachten Folgen der Bologna-Vereinbarung ansetzen, sondern das politische Handeln muss inhaltlich weit vor der Vereinbarung beginnen, um die jahrzehntelangen Versäumnisse und Fehler wirklich zu beseitigen!
In großer Sorge um unser höchstes Gut, bestens akademisch gebildete Absolventen zu sichern, bekräftigt die Humboldt-Gesellschaft in Übereinstimmung mit anderen gesellschaftlichen Institutionen und Persönlichkeiten noch einmal folgende Forderungen:
In „Bildungswissen“ und „Ausbildung“ liegen die wichtigsten nachhaltigen Ressourcen unseres Staates. Deshalb müssen die gegenseitige Abstimmung innerhalb eines kooperativen Föderalismus verstärkt und die Zusammenarbeit mit dem Bund effektiver gestaltet werden!
Literatur:
Mannheim, den 24. März 2010
Namens der Humboldt-Gesellschaft:
| Prof. Dr. Dr. h.c. Erwin Kuntz, Wetzlar, | Präsident |
| Prof. Dr. Dr. Dagmar Hülsenberg, Ilmenau, | Koordinatorin des Akademischen Rates |
| Dr. Erich Bammel, Essen, | Mitglied des Akademischen Rates |
| Prof. Dr. Kurt A. Heller, München, | Mitglied des Akademischen Rates |
| Prof. Dr. Peter Nenniger, Landau, | Mitglied des Akademischen Rates |