Die Organisationsstruktur kurz gefasst
Die wichtigsten Organe der Humboldt-Gesellschaft sind die Mitgliederversammlung, das Präsidium, der Akademische Rat und das Schiedsgericht.
Die Mitgliederversammlung: Die Mitgliederversammlung ist das satzungsgebende und überwachende Organ der Gesellschaft. Sie wird geleitet vom Präsidenten oder bei dessen Verhinderung durch einen Vizepräsidenten bzw. durch ein vom Präsidenten benanntes Präsidiumsmitglied. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr auf Einladung des Präsidiums statt. Jedes Mitglied hat das Recht, an der Mitgliederversammlung rede- und stimmberechtigt teil zu nehmen, Anträge an das Präsidium und an die Mitgliederversammlung zu stellen.
Das Präsidium besteht aus Präsident, Vizepräsident, Schatzmeister, Koordinator des Akademischen Rates, Schriftführer, Medienreferent und Geschäftsführer. Die Wahl der Mitglieder des Präsidiums erfolgt in geheimer schriftlicher Abstimmung, jeweils mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Das Präsidium vertritt die Gesellschaft nach innen und außen. Es organisiert die innere Verwaltung der Gesellschaft und führt die Geschäfte gemäß den Aufgaben nach § 2 der Satzung; es überwacht die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Im Besonderen hat das Präsidium die Ziele der Gesellschaft bei den gesellschaftliche, politischen und kulturellen Institutionen zu vertreten.
Der Akademische Rat ist integraler Bestandteil der Gesellschaft. Er berät das Präsidium bzw. weitere Organe der Gesellschaft in fachlichen Fragen, insbesondere bei der Erfüllung der in der Satzung festgelegten Aufgaben und Ziele der Humboldt-Gesellschaft. Ein(e) Kordinator(in) initiiert und bündelt die Arbeiten innerhalb des Akademischen Rates.
Ein Schiedsgericht ist zur Beilegung von Streitigkeiten der Mitglieder untereinander oder gegen über der Gesellschaft zuständig.