Ausschreibung zur Verleihung des Humboldt-Bildungspreises

Zur Würdigung des Vermächtnisses von Wilhelm und Alexander von Humboldt schreibt die Humboldt-Gesellschaft den Humboldt-Bildungspreis aus. Die Ausschreibung richtet sich an Gymnasien, Hochschulen und sonstige Bildungseinrichtungen, die sich dem Erbe der Humboldt-Brüder verpflichtet fühlen. Neben Bewerbungen aus dem deutschsprachigen Raum sind auch Beiträge von Auslandsschulen willkommen, sofern diese in deutscher Sprache verfasst sind. Die Auszeichnungen werden für herausragende Arbeiten von Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden verliehen, die sich mit den folgenden Themen beschäftigen:

  • die Biografie der Humboldt-Brüder
  • ihre unmittelbaren fachlichen Arbeiten
  • ihr soziales und völkerverbindes Wirken
  • ihre Ausstrahlung auf die Lösung heutiger Probleme
  • die aktuelle Bewahrung des Erbes der Humboldt-Brüder

Grundlagen für die Verleihung der Auszeichnung können sowohl Jahres- und Seminararbeiten sowie Vortragsmanuskripte als auch Konzepte für die Gestaltung von Humboldt-Ehrungen und -Ausstellungen sein. Die Einreichung soll in elektronischer Form erfolgen. Die Arbeiten müssen sich durch fundiertes Wissen und fachliche Originalität auszeichnen.

Der Humboldt-Bildungspreis ist mit 500,-- Euro dotiert.

Es können sich Schüler/-innen ab der 10. Klasse bewerben. Betreuende Lehrer/-innen können für ihr spezielles Engagement ein undotiertes Anerkennungsschreiben des Präsidenten erhalten. Über die Preiswürdigkeit entscheidet eine Auszeichnungskommission aus Mitgliedern des Akademischen Rates der Humboldt-Gesellschaft unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Entscheidung erfolgt jeweils zum Jahresende. Die jährliche Bewerbungsfrist endet am 30. Oktober.

Essen, Februar 2020
Prof. Dr. Erhard Meyer-Galow
Präsident