Formalia zur Auszeichnung mit dem Humboldt-Bildungspreis

Die Formalia ergänzen die „Ausschreibung zur Verleihung des Humboldt-Bildungspreises“.

  1. Die Ausschreibung erfolgt jährlich neu.
  2. Der mit einem Auszeichnungsbetrag dotierte Humboldt-Preis wird nur für fachlich fundierte, originelle und weitgehend eigenständige Arbeiten verliehen, die von Schüler/-innen der Klassen 10 bis 13 sowie von Studierenden vorgelegt werden. Neben Aufsätzen werden auch Dokumentationen zu von Schülern/-innen gestalteten Ausstellungen, Humboldt-Ehrungen und auch Filme akzeptiert. Es können Einzel- und Gruppenarbeiten (Projekte) sein.
  3. Fachliche Rückfragen in Vorbereitung der Einreichung der Anträge sind zu richten an den/die Koordinator/in des Akademischen Rates der Humboldt-Gesellschaft, AkademischerRat@Humboldt-Gesellschaft.org (→ Name und Adresse).
  4. Die Einreichung der endgültigen Unterlagen wird bis zum 31. Oktober des entsprechenden Jahres erbeten an den Geschäftsführer der Humboldt-Gesellschaft, Geschaeftsfuehrer@Humboldt-Gesellschaft.org (→ Name und Adresse).
  5. Die Entscheidung über die Auszeichnungswürdigkeit erfolgt bis zum Jahresende.
  6. Das Preisgeld wird bei positiver Entscheidung an die im Antrag zu benennende Person oder Gruppe ausgereicht. Zusätzlich zum Preis kann als weitere Möglichkeit der Anerkennung eine Veröffentlichung in den „Abhandlungen der Humboldt-Gesellschaft“ erfolgen.
  7. Die im Rahmen der schulischen Aufgaben erforderliche Hilfestellung der betreuenden Lehrer/innen ist im Antrag für den Humboldt-Bildungspreis mit anzugeben und durch Unterschrift zu bestätigen. Sie können für ihre Betreuungsleistung ein Anerkennungsschreiben des Präsidenten der Humboldt-Gesellschaft erhalten. Hierfür ist kein gesonderter Antrag nötig. Die Auswahl erfolgt durch die Auszeichnungskommission.

 

Essen, Februar 2022
Dr. Wolfgang Siegfried
Präsident